Lehrlingsausbildung

Die Förderung besteht in der Gewährung eines verlorenen Zuschusses in der Höhe von Euro 500,00 für jeden Lehrling, der in einem ortsansässigen Unternehmen bzw. deren örtliche Betriebsstätte seine Lehre erfolgreich abschloss. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien (Diese stehen leider nicht barrierefrei zur Verfügung).

 

Richtlinien Lehrlingsförderung (PDF-Datei)

Zuständig